Die Abrechnung nach GOÄ 420: Alles, was Ärzte wissen müssen
Die GOÄ 420 ist ein entscheidendes Element in der Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln für die Anwendung dieser Leistungsziffer gelten und wie Sie damit Ihre Praxis effizienter gestalten können.
Was ist GOÄ 420?
Die GOÄ 420 bezeichnet eine Ultraschalluntersuchung (Sonografie) von bis zu drei Organen in einer Sitzung. Diese Regelung ist entscheidend für die Abrechnung medizinischer Leistungen im deutschen Gesundheitswesen. Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) gibt vor, wie Ärzte ihre Leistungen korrekt abrechnen können, und spielt somit eine wichtige Rolle in der finanziellen Planung von Arztpraxen.
Wichtige Details zur GOÄ 420
- Anzahl der Ultraschalluntersuchungen: Die Nummer 420 kann maximal dreimal pro Sitzung abgerechnet werden, wobei sie auf die gleichen oder verschiedene Organe angewendet werden kann.
- Individuelle Angabe der Organe: Bei der Abrechnung müssen die entsprechenden Organe klar angegeben werden, da dies für die genaue Bewertung der Leistung entscheidend ist.
- Zusätzliche Auswertungen: Sollten mehr als drei Organe untersucht werden (also 4 oder mehr), können zusätzliche Gebühren nach GOÄ abgerechnet werden, in der Regel unter Berücksichtigung des Mehraufwands.
Wie oft darf GOÄ 420 angewendet werden?
Gemäß den aktuellen Regelungen darf die GOÄ 420 pro Sitzung maximal dreimal für unterschiedliche Ultraschalluntersuchungen abgerechnet werden. Dies bedeutet, dass Ärzte in einer einzigen Untersuchung verschiedene Organe untersuchen können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Angabe der Organe in der Rechnung erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Abrechnung durchzuführen. Ärzte sollten darauf achten, dass dies präzise dokumentiert wird, um Missverständnisse mit den Kostenträgern zu vermeiden.
Tipps zur optimalen Abrechnung
- Dokumentation der Untersuchungen: Führen Sie eine klare Dokumentation über die durchgeführten Ultraschalluntersuchungen, um die Abrechnungen im Detail nachvollziehbar zu machen.
- Schulungen für das Team: Schulen Sie Ihr Praxisteam, um sicherzustellen, dass jeder im Team die Richtlinien zur GOÄ 420 kennt und korrekt anwendet.
- Software nutzen: Erwägen Sie den Einsatz von Abrechnungssoftware, die speziell für die GOÄ konzipiert ist, um Abrechnungen zu vereinfachen.
Der Einfluss der GOÄ 420 auf Einnahmen
Die ordnungsgemäße Anwendung der GOÄ 420 kann sich positiv auf die Einnahmen einer Arztpraxis auswirken. Durch die Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen gemäß dieser Ziffer haben Ärzte die Gelegenheit, ihre Leistungen angemessen zu vergüten und ihre Praxis wirtschaftlicher zu führen.
Fazit
Die GOÄ 420 ist ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung für Ultraschalluntersuchungen und bietet viele Möglichkeiten für Ärzte, ihre Leistungen korrekt abzurechnen und somit ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. Es ist entscheidend, die Regeln und Richtlinien genau zu kennen und anzuwenden, um potenzielle Einnahmeverluste zu vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation und Schulung des Praxisteams sind hierbei von großer Bedeutung.
Für ausführlichere Informationen zu den Regelungen der GOÄ, besuchen Sie bitte die folgenden Links:
Abrechnungsstelle
Medalis
Kölner Abrechnungsdienst