Behandlungspflege nach SGB V: Was Du wissen solltest
Die Behandlungspflege nach SGB V ist ein entscheidendes Element der häuslichen Krankenpflege in Deutschland. Doch was genau umfasst diese Pflegeform und wer hat Anspruch darauf? Hier erfährst Du alles Wichtige über die Behandlungspflege.
Was ist Behandlungspflege nach SGB V?
Die Behandlungspflege ist eine spezielle Form der Pflege, die im Rahmen des § 37 SGB V geregelt ist. Sie umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen, die zur Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung notwendig sind. Diese Leistungen können sowohl stationär als auch ambulant angewendet werden und sind Teil der häuslichen Krankenpflege.
Leistungen der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege beinhaltet eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen, die durch qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt werden müssen. Zu den häufigsten Leistungen zählen:
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Injektionen (z.B. Insulininjektionen)
- Verabreichen von Medikamenten
- Wundbehandlung
- Überwachung von Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.)
- Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma
- Durchführung von physiotherapeutischen Maßnahmen
- Und vieles mehr
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?
Grundsätzlich haben alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Behandlungspflege, wenn diese ärztlich verordnet ist. Voraussetzung ist, dass die Behandlungspflege zur Sicherstellung einer medizinischen Therapie erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für Patienten mit chronischen Erkrankungen, nach operativen Eingriffen oder bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen.
Wie wird die Behandlungspflege beantragt?
Um Behandlungspflege in Anspruch zu nehmen, muss zunächst ein Arzt konsultiert werden. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die die erforderlichen Leistungen detailliert auflistet. Diese Verordnung ist dann bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen, die die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt.
Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege
Es ist wichtig, zwischen der Grundpflege und der Behandlungspflege zu unterscheiden. Die Grundpflege umfasst alle Maßnahmen zur Körperpflege, Ernährung und Mobilisation, die auch von nicht examinierten Pflegekräften erbracht werden können, während die Behandlungspflege spezifische medizinische Maßnahmen beinhaltet, die nur von Fachpersonal durchgeführt werden dürfen.
Was kostet die Behandlungspflege?
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern die Therapie ärztlich verordnet ist. Es können jedoch je nach individueller Situation Zuzahlungen anfallen, die sich an den jeweiligen Leistungen orientieren.
Fazit
Die Behandlungspflege nach SGB V spielt eine wichtige Rolle für viele Patienten, die aufgrund von Erkrankungen auf ambulante oder stationäre Pflegeleistungen angewiesen sind. Die Verfügbarkeit dieser Pflegeform ermöglicht es vielen Menschen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu verbleiben und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu erhalten.
Wenn Du mehr Informationen zur Behandlungspflege benötigst oder überlegen möchtest, ob dies für Dich oder Deine Angehörigen eine geeignete Lösung darstellen könnte, sprich am besten mit Deinem Arzt oder einem Pflegeberater, um die nächsten Schritte zu planen.