GOÄ Injektionen: Abrechnung leicht gemacht – Alles was Sie wissen müssen
Injektionen nach der GOÄ abzurechnen, kann schnell komplex werden. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die einzelnen Ziffern, Abrechnungsmöglichkeiten und Tipps, um die Vergütung zu maximieren.
Einführung in die GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung von medizinischen Leistungen in Deutschland. Injektionen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie häufig in der ambulanten Versorgung angewendet werden. Der richtige Umgang mit den GOÄ-Ziffern ist entscheidend für eine korrekte und lukrative Abrechnung.
Was ist eine GOÄ-Injektion?
Injektionen sind Behandlungsmethoden, bei denen Medikamente direkt in den Körper eingeführt werden. Die GOÄ unterscheidet dabei zwischen mehreren Injektionsarten, die sich in der Tiefe der Injektion und dem verwendeten Zugang unterscheiden. Zu den häufigsten Arten gehören:
- Subkutane Injektionen: Werden direkt unter die Haut injiziert.
- Intramuskuläre Injektionen: Werden in einen Muskel verabreicht.
- Intravenöse Injektionen: Werden in eine Vene injiziert.
- Intradermale Injektionen: Werden in die oberste Hautschicht injiziert.
- Submuköse Injektionen: Erfolgen unterhalb der Schleimhaut.
Wichtige GOÄ-Ziffern für Injektionen
Für die Abrechnung von Injektionen sind mehrere GOÄ-Ziffern relevant. Die wichtigsten sind:
- GOÄ 252: Diese Ziffer wird für subkutane, submuköse und intradermale Injektionen verwendet. Sie ist die Basisziffer für die meisten Injektionsformen.
- GOÄ 253: Gilt für die intramuskuläre Injektion.
- GOÄ 266: Kommt zur Anwendung bei mehrfachen intradermalen Injektionen, jedoch nur einmal pro Sitzung.
- GOÄ 267: Betrifft die Medikamenteninjektion in die Vene.
Die richtige Abrechnung nach GOÄ
Um Injektionen korrekt abzurechnen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Dokumentation: Halten Sie jeden Schritt der Behandlung genau fest, einschließlich der verwendeten Injektionsstelle, Medikamentendosierung und -art.
- Relevante Ziffer anwenden: Wählen Sie die passende GOÄ-Ziffer entsprechend der durchgeführten Injektionsart.
- Abrechnung pro Sitzung: Beachten Sie die Abrechnungsmodalitäten, wie z.B. die Anrechnung pro Sitzung bei mehrfachen Injektionen.
- Inklusion von Verbandswechseln: Falls nach einer Injektion ein Verbandwechsel stattgefunden hat, können auch hierfür separate Ziffern abgerechnet werden.
Tipps zur Maximierung der Vergütung
Um die Vergütung für Injektionen zu maximieren, können folgende Strategien hilfreich sein:
- Schulungen und Fortbildung: Halten Sie Ihr Team und sich selbst auf dem neuesten Stand bezüglich der GOÄ und der Abrechnungsmöglichkeiten.
- Patientenmanagement: Fördern Sie die Nutzung von Langzeitmedikationen, wo Injektionen regelmäßig erforderlich sind, z.B. bei Diabetespatienten.
- Absprache mit Kassen: Informieren Sie sich über eventuelle Vereinbarungen mit Krankenkassen, die die Abrechnung von Injektionen betreffen.
Fazit
Die Abrechnung von Injektionen nach der GOÄ ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Honorarstruktur. Ein tiefes Verständnis der relevanten Ziffern und der Abrechnungsmodalitäten ist entscheidend, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Vergütung zu optimieren. Durch sorgfältige Dokumentation und regelmäßige Weiterbildung können Ärzte sicherstellen, dass sie alle Möglichkeiten der GOÄ umfassend nutzen.
Für weitere Informationen und detaillierte Erläuterungen zu spezifischen GOÄ-Ziffern können Sie die GOÄ 252 Abrechnung auf Abrechnungsstelle.com besuchen.