Neurologie als Selbstzahler: Kosten, Leistungen und wie Sie sparen können
Als Selbstzahler in einer neurologischen Praxis stehen Sie vor vielen Fragen: Welche Untersuchungen werden angeboten, wie viel kosten sie und erstattet die private Krankenversicherung? Dieser Artikel erklärt transparent, welche Kosten typischerweise anfallen, wie Abrechnung funktioniert und worauf Sie bei der Kostenplanung achten sollten.
Worum es geht: Selbstzahler in der Neurologie
Wenn Sie eine neurologische Behandlung als Selbstzahler bezahlen, bedeutet das, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Das kann für gesetzlich Versicherte gelten, die eine Privatpraxis besuchen, oder für Patientinnen und Patienten, die bestimmte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. In der Neurologie sind Diagnostik und Therapien häufig spezialisiert — daher variieren auch die Preise deutlich.
Welche Leistungen kommen typischerweise infrage?
- Erst- und Folgegespräche: ausführliche Anamnese, neurologische Untersuchung und Befundbesprechung.
- Neurophysiologische Untersuchungen: EEG (Hirnstrom), EMG/NLG (Elektromyographie / Nervenleitgeschwindigkeit).
- Bildgebende Veranlassungen: MRT/CT werden meist über radiologische Einrichtungen abgerechnet; die Praxis veranlasst Überweisungen und kann Befundbesprechungen berechnen.
- Neuropsychologische Tests: kognitive Testbatterien bei Gedächtnis- oder Aufmerksamkeitsproblemen.
- Spezielle Therapien: Botulinumtoxin-Injektionen, Infusionstherapien, Schmerztherapien, ambulante Interventionen.
- IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen): zusätzliche Vorsorge-, Screening- oder sekundärpräventive Maßnahmen.
Typische Kosten — Richtwerte
Die folgenden Beträge sind grobe Orientierungen. Preise schwanken je nach Praxis, Region (Stadt vs. Land), Expertise der Ärztin/des Arztes und Umfang der Untersuchung.
- Erstgespräch / ausführliche neurologische Untersuchung: ca. 80–250 €
- Kontroll-/Folgetermin: ca. 30–120 €
- EEG (standard, 20–30 Minuten): ca. 120–400 €
- EMG / NLG: ca. 100–350 €
- Neuropsychologische Testung (komplex): 200–800 €
- Ultraschall (Schlaganfalldiagnostik/Doppler): 70–200 €
- Botulinumtoxin-Behandlung: 200–1.000 € abhängig von Dosis und Sitzungen
- Ambulante Infusionen / spezielle Medikamente: sehr variabel; Medikamentenkosten können deutlich höher sein und werden oft separat berechnet
Hinweis: Bildgebende Verfahren wie MRT werden in der Regel von Radiologien durchgeführt und abgerechnet; dort liegen die Kosten oft zwischen 200 und 800 € abhängig vom Untersuchungsumfang.
Wie wird abgerechnet? GOÄ, Honorarvereinbarungen und Kostenvoranschläge
Privatärztliche Abrechnung folgt meist der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ärztinnen und Ärzte können bis zu einem bestimmten Faktor über der GOÄ-Grundgebühr abrechnen; viele Praxen geben vorab eine Preisübersicht oder erstellen einen Kostenvoranschlag. Als Selbstzahler haben Sie das Recht, vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenaufstellung zu verlangen.
Erstattung durch Versicherung — was Sie beachten sollten
- Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten in vielen Fällen die Kosten — prüfen Sie vorab Ihren Tarif.
- Beihilfeempfänger sollten klären, ob die jeweiligen Leistungen abgedeckt sind.
- Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel keine Erstattung für IGeL-Leistungen; Ausnahmen nach individueller Regelung möglich.
- Bewahren Sie alle Rechnungen und Befunde auf — für die Einreichung bei der Versicherung sind detaillierte Rechnungen wichtig.
Transparenz und Patientenrechte
Als Selbstzahler haben Sie Anspruch auf transparente Informationen:
- Fordern Sie eine schriftliche Kostenaufstellung vor der Behandlung.
- Fragen Sie nach alternativen, kostengünstigeren Untersuchungsoptionen, falls sinnvoll.
- Lassen Sie sich erklären, ob eine Untersuchung medizinisch notwendig ist oder zu Vorsorgezwecken angeboten wird.
Tipps, um Kosten zu senken
- Vergleichen Sie Preise: Rufen Sie mehrere Praxen an und fragen Sie nach Beispielpreisen oder Preislisten.
- Nutzen Sie vorhandene Befunde: Vermeiden Sie Doppeluntersuchungen, indem Sie alte Berichte mitbringen.
- Verhandeln Sie mögliche Paketpreise für mehrere Sitzungen oder Therapien.
- Erfragen Sie Zahlungsmodalitäten: Ratenzahlungen oder Teilzahlungen sind manchmal möglich.
- Bei chronischen Erkrankungen: Klären Sie, ob bestimmte Therapien institutionell (z. B. Klinik oder ambulantes Zentrum) kostengünstiger sind.
Wann ist der Gang zum Selbstzahler sinnvoll?
Ein Selbstzahlertermin kann sinnvoll sein, wenn Sie schnell einen Termin möchten, spezielle Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen oder bei Beschwerden eine zweite Meinung wünschen. Bei akuten neurologischen Notfällen sollten Sie immer den Notdienst oder die nächstgelegene Klinik aufsuchen — dort gelten andere Abrechnungsregeln.
Weiterführende Links und Anlaufstellen
- Informationen zur GOÄ: Bundesärztekammer
- Unabhängige Patientenberatung: patientenberatung.de
- Bei Unsicherheit über Rechnungen: Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei Fragen zu medizinischen Rechnungen.
Fazit
Die Kosten für neurologische Leistungen als Selbstzahler sind sehr unterschiedlich — von überschaubaren Beträgen für eine Beratung bis zu höheren Summen für spezialisierte Tests oder Therapien. Holen Sie vorab Informationen ein, verlangen Sie einen Kostenvoranschlag und klären Sie die Erstattungsmöglichkeiten mit Ihrer Versicherung. So behalten Sie die Kontrolle über die Ausgaben und erhalten die notwendige medizinische Versorgung.
Praktischer Schritt: Rufen Sie die Praxis an, schildern Sie kurz Ihr Anliegen und bitten Sie um eine Preisübersicht — das schafft sofort Klarheit.