GOÄ & Sono Schilddrüse: Abrechnungssicher die GOÄ‑Ziffer 417 richtig anwenden
Die Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse gehört zu den häufigsten Sonographie‑Leistungen in der Praxis — und gleichzeitig zu den Bereichen, in denen Abrechnungsfehler passieren. Dieser Beitrag erklärt, wann und wie Sie die GOÄ‑Ziffer 417 einsetzen, welche Kombinationen möglich sind und wie Sie Steigerungssätze und Dokumentation abrechnungssicher begründen.
Warum die richtige GOÄ‑Ziffer wichtig ist
Die GOÄ unterscheidet bei Sonographien nach Organen. Für die Schilddrüse ist die Spezialziffer GOÄ 417 vorgesehen. Bei fehlerhafter Auswahl (z. B. 410 statt 417) drohen Kürzungen durch Kostenträger oder Unklarheiten bei Privatpatienten. Eine korrekte Kodierung sichert die Erlöse und reduziert Rückfragen.
Welche Leistung steckt hinter GOÄ 417?
- GOÄ 417: Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse (sonographische Untersuchung des Organes, einschließlich Befundung und Befunddokumentation).
- Leistungsinhalt: Morphologie, Lage, Größe, Knoten, Zysten, ggf. Vergleichsseiten; bei Pathologie ggf. zusätzliche Maßnahmen wie Feinnadelpunktion — diese müssen separat angegeben werden.
- Ergebnisdokumentation: Messwerte (Volumenangaben), Bilddokumentation oder Protokoll, klinische Befundbeschreibung und ggf. Empfehlung für Folgeuntersuchungen.
Abrechnungsregeln: Wann setze ich 417 statt 410?
Grundsätzlich gilt: Für die Schilddrüse ist die spezielle Ziffer 417 zu verwenden. Die allgemeine Sonographieziffernreihe (z. B. 410) darf nicht zusätzlich oder vorrangig eingesetzt werden, wenn eine organspezifische Ziffer vorhanden ist. Das bedeutet praktisch:
- Schilddrüsen‑Sono: immer GOÄ 417.
- Weitere Untersuchungen gleiche Sitzung: Für bis zu drei weitere Organe kann die Ziffer 420 ergänzend eingesetzt werden (z. B. Halsgefäße, lymphatische Strukturen), sofern es sich um separate Organareale handelt.
- Bei kombinierten Untersuchungen die jeweilige Spezialziffer zuerst, dann ggf. 420 für zusätzliche Organe.
Steigerungssatz, Begründung und typische Fehler
Der GOÄ‑Regelsatz (Faktor 2,3) ist die übliche Grundlage. Abweichende (höhere) Steigerungsfaktoren sind möglich, wenn die Leistung über das Übliche hinausgeht. Häufige, abrechnungsrelevante Begründungen sind:
- erhöhter Zeitaufwand (z. B. ausgedehnte Messungen, komplexe Knotencharakterisierung)
- erhebliche technische Schwierigkeit (z. B. adipöse Patientin, eingeschränkte Lagerungsfähigkeit)
- erhöhte Befundkomplexität (mehrere Knoten, abklärungsbedürftige Pathologie)
Wichtig: Jede Abweichung vom Normsatz muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Pauschale Hinweise wie »außergewöhnlich« genügen nicht — konkrete Umstände nennen (z. B. „erhebliche Strumaplastik mit Verlagerung, patientenbedingte Lagerungsprobleme, zusätzliche Messungen und Dokumentation“).
Was Sie dokumentieren sollten
- Indikation der Untersuchung (z. B. Knoten, Schilddrüsenüberfunktion, Tastbefund).
- Detaillierter Befund mit Messwerten (Durchmesser, Volumen), Bildnummern/Dateien und gegebenenfalls gespeichertem Bildmaterial.
- Verwendete Technik (B‑Mode, Doppler, Frequenz des Schallkopfes) — wichtig bei Doppleruntersuchungen.
- Zeitaufwand und besondere Umstände, wenn ein erhöhter Steigerungssatz abgerechnet wird.
Doppler, Feinnadelpunktion & Co. — was extra berechnet wird
Komponenten wie farbkodierter Doppler oder Feinnadelpunktion (FNP) sind nicht immer automatisch in der Ziffer 417 enthalten. Je nach GOÄ‑Text und Leistungsumfang sind Zusatzleistungen separat zu kodieren oder zu begründen. Bei FNP sind außerdem Materialkosten, die dokumentierten Zytologie‑Versandkosten und ggf. eine separate GOÄ‑Ziffer für die Punktion zu beachten.
Praxisbeispiele für die Abrechnung
- Fall A — Routine‑Sono Schilddrüse: GOÄ 417 × 2,3 (Regelsatz). Kurze Befunddokumentation, ein Bild pro Seite.
- Fall B — Umfangreiche Untersuchung bei mehreren Knoten: GOÄ 417 × 2,3–3,5 mit schriftlicher Begründung für erhöhten Zeitaufwand und Befundkomplexität; ggf. Doppler als Zusatz je nach Leistungskatalog.
- Fall C — Schilddrüse plus Halsgefäße in einer Sitzung: GOÄ 417 plus GOÄ 420 für ein weiteres Organ (siehe GOÄ‑Hinweise zur Kombination von Organziffern).
Häufige Abrechnungsfehler und wie Sie sie vermeiden
- Fehler: Abrechnung von 410 statt 417 — vermeiden, indem Sie immer die organspezifische Ziffer prüfen.
- Fehler: Keine Begründung bei erhöhtem Faktor — Lösung: kurze, präzise Dokumentation im Befund.
- Fehler: Doppler/Material nicht gesondert aufgeführt — prüfen Sie, ob Zusatzleistungen gesondert zu berechnen sind.
Weiterführende Ressourcen
Für ausführliche Erläuterungen zu GOÄ‑Ziffern und Abrechnungsbeispielen empfehlen sich die Fachartikel und Abrechnungsleitfäden von Abrechnungsstellen und Fachverbänden. Praktische Hinweise finden Sie z. B. beim Virchowbund (Virchowbund: Abrechnung Ultraschall) oder in spezialisierten Abrechnungsportalen (GOÄ 417: Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse).
Fazit: So rechnen Sie die Sono der Schilddrüse sicher ab
Die GOÄ‑Ziffer 417 ist die korrekte Basis für die Schilddrüsen‑Sonographie. Achten Sie auf:
- richtige Ziffernwahl (keine pauschale Nutzung von 410);
- vollständige Befunddokumentation und Bildspeicherung;
- konkrete Begründung bei Steigerungssätzen;
- Kenntnis möglicher Zusatzpositionen (Doppler, FNP, 420 für weitere Organe).
Wenn Sie Ihre Abrechnung optimieren möchten: Legen Sie eine kurze Checkliste in Ihrer Praxis an (Indikation, Messwerte, Bildnummern, Zeitaufwand) und nutzen Sie bei Unsicherheiten die Beratungsangebote von Abrechnungsdiensten oder Fachverbänden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur GOÄ‑Abrechnung. Bei Einzelfragen, komplexen Fällen oder rechtlichen Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit Ihrer Abrechnungsstelle oder dem zuständigen Fachverband.