Die G20-Untersuchung: Schutz für Ihr Gehör am Arbeitsplatz
Haben Sie schon von der G20-Untersuchung gehört? Diese wichtige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung schützt Arbeitnehmer vor förderlichen Lärmschäden. Doch was genau umfasst diese Untersuchung, und wer ist dafür verantwortlich? Hier erfahren Sie alles Wichtige über die G20-Untersuchung!
Was ist die G20-Untersuchung?
Die G20-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die hauptsächlich darauf abzielt, Beschäftigte vor lärmbedingten Hörschäden zu schützen. Dabei handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung, die vom Arbeitgeber für Beschäftigte angeordnet werden muss, die regelmäßig in Lärmbereichen tätig sind. Lärmbelastung kann auf lange Sicht zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden führen; daher ist die G20-Untersuchung ein unerlässliches Instrument im Arbeitsschutz.
Warum ist die G20-Untersuchung wichtig?
Hörschäden, die durch Lärm am Arbeitsplatz verursacht werden, sind häufig. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 1 Million Beschäftigte in Deutschland in Berufen arbeiten, wo sie Lärm von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt sind. Ein solches Arbeitsumfeld kann ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu irreversiblen Hörverlusten führen. Die G20-Untersuchung dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Wer sollte sich einer G20-Untersuchung unterziehen?
Alle Beschäftigten, die:
- Regelmäßig in Lärmbereichen arbeiten, z.B. in der Bauindustrie, der Maschinenbauindustrie oder der Automobilindustrie;
- Eine Lärmbelastung von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt sind;
- Von ihrem Arbeitgeber zur Teilnahme an der Untersuchung aufgefordert werden.
Wie läuft eine G20-Untersuchung ab?
Der Ablauf einer G20-Untersuchung kann in mehrere Schritte unterteilt werden:
- Einbestellung vom Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Untersuchung für gefährdete Mitarbeiter zu veranlassen.
- Voruntersuchung: Vor der eigentlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte des Mitarbeiters sowie sein persönliches Umfeld und die Art der Tätigkeiten in Bezug auf Lärm ermittelt.
- Hörtests: Hierzu gehören audiometrische Untersuchungen, die das Gehör des Mitarbeiters testen, um mögliche Beeinträchtigungen festzustellen.
- Ärztliche Beurteilung: Der Betriebsarzt wertet die Ergebnisse aus, informiert den Mitarbeiter über den aktuellen Gesundheitszustand und gibt gegebenenfalls Empfehlungen für den weiteren Umgang mit Lärm.
- Nachsorge: Bei festgestellten Auffälligkeiten werden gegebenenfalls weitere Nachuntersuchungen empfohlen, um das Gehör des Mitarbeiters weiterhin zu überwachen.
Wie oft sollte eine G20-Untersuchung stattfinden?
Die Häufigkeit der G20-Untersuchung kann abhängig von der Dauer der Lärmbelastung sowie den Ergebnissen der vorherigen Untersuchungen variieren. Generell empfiehlt es sich, alle zwei Jahre eine G20-Untersuchung durchzuführen, um Veränderungen des Gehörs rechtzeitig zu erkennen.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, die in Lärmbereichen arbeiten, haben das Recht auf folgende Punkte:
- Regelmäßige G20-Untersuchungen, wenn sie in einem risikobehafteten Umfeld tätig sind;
- Aufklärung über mögliche Gesundheitsrisiken und Präventionsmaßnahmen;
- Zugang zu geeigneten Hörschutzmitteln und Informationen über deren Verwendung.
Fazit
Die G20-Untersuchung ist ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, um Lärmschäden und deren langfristige Folgen zu minimieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen und regelmäßige Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Beschäftigte sollten ihre Rechte kennen und bei Vorliegen von Lärmbelastung aktiv auf eine G20-Untersuchung bestehen. Den eigenen Gehörschutz zu ernst zu nehmen, kann langfristige Schäden vermeiden und zur allgemeinen Gesundheit beitragen.
Für weitere Informationen und eine Übersicht der Vorgaben zur G20-Untersuchung, können relevante Quellen besucht werden: